Die Fahrerlaubnisbehörde kann für ihre Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zum Nachweis der Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers in bestimmten Fällen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen. Wird für das Gutachten ein für die Fragestellung zuständiger Facharzt gefordert (nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt die Behörde, von welchem Arzt oder Facharzt das Gutachten erstellt werden soll), muss dieser über die "Verkehrsmedizinische Qualifikation" verfügen. Entsprechend qualifizierte Fachärzte in Baden-Württemberg können nachstehend recherchiert werden. Neben der Auswahl des Ortes und des Suchradius (Umkreis) können auch Angaben zum gesuchten Arzt gemacht werden. Nach Klick auf "Suchen" werden entsprechende Fundstellen angezeigt, sowohl in Karten- als auch in Listendarstellung (sortiert nach Distanz vom eingegebenen Ort). Bitte beachten Sie auch folgende weiteren Hinweise: Hinweis: Es werden nur Ärzte mit der entsprechenden Qualifikation aufgeführt, die einer Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben. Weitere Fachärzte können bei den Bezirksärztekammern erfragt werden. Nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt die Behörde, von welchem Arzt oder Facharzt das Gutachten erstellt werden soll. Neben dem für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation kann dies
In diesen Fällen wenden Sie sich mit Ihrer Suchanfrage nach einem geeigneten Arzt bitte an die Bezirksärztekammern oder gegebenenfalls an das benannte Gesundheitsamt oder die benannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Hier finden Sie die Adressen und Ansprechpartner der Bezirksärztekammern http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/index.html Angeordnete Augenärztliche Gutachten nach § 12 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung können von jedem Facharzt für Augenheilkunde erstellt werden. |