Seminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizin (50 h) gemäß (Muster-) Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2020)
Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen. Die Themenschwerpunkte umfassen:
- Ätiologie von Suchtkrankheiten und deren Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation
- Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
- Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- Kriseninterventionen
- Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung
Neben den genannten Theorieinhalten werden Schwerpunkte in der Praxisarbeit, motivierenden Gesprächsführung, auf dem Erwerb von Fertigkeiten in der Motivationsbehandlung sowie in Themenbereichen wie nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten und Tabakabhängigkeit vermittelt.
Zielgruppe sind alle Fachärzte im ambulanten und stationären Bereich sowie Weiterbildungsassistenten mit Interessensgebieten im Bereich der Suchtmedizin.
Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung in Baden-Württemberg sind:
- Facharztanerkennung
- 50 Stunden Kurs-Weiterbildung
- Abschließende Prüfung bei der Ärztekammer
Flyer Suchtmedizinische Grundversorgung
Termin: 25.09. - 29.09.2023 jeweils 9:00 - 18:00 Uhr
- Veranstaltungsort: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Calwer Str. 14, 72076 Tübingen
- Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen
- Gebühr: 875,- €
- Fortbildungspunkte: 50 Punkte
Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.