Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird..
Anstelle der Betreuungsverfügung kann auch eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden. Damit bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
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Patientenverfügung: Broschüre Bundesministeriums der Justiz
Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen und enthält Textbausteine. › Weiterlesen
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Betreuungsrecht: Broschüre Bundesministerium der Justiz
Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht und Formularen zur Betreueungsverfügung und Konto-/Depotvollmacht. › Weiterlesen
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Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. › Weiterlesen
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Sterbebegleitung: Informationen der Bundesärztekammer
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft, Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis. › Weiterlesen
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Information über die Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Pateintenverfügung