Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen
Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden.
Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord?
Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden.
Wissenschaftliche Leitung/Referenten:
Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e.V.
Herr Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG
Termin: | Mittwoch, 22. Januar 2020, 19.00 Uhr – 22.00 Uhr |
Ort: | Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe |
Zielgruppe: | Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen |
Gebühr: | 30,- Euro, inkl. Seminarunteralgen und Verpflegung |
Fortbildungspunkte: | 4 |
Anmeldung:
Melden Sie sich zu Ihrer Wunschfortbildung über das ÄRZTEKAMMERPORTAL an.
Hier können Sie sich u.a. einfach, schnell und von überall zu unseren Fortbildungsveranstaltungen anmelden:
Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed) :
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/00portal/selbstregistrierung/
Flyer zur Registrierung
Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal:
https://elp25.com/svmed/bw/
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bezirksärztekammer Nordbaden
Akademie für Ärztliche Fortbildung
Zimmerstraße 4, 76137 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 16024-131 oder -132
E-Mail
letzte Änderung am 25.11.2019