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Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon: 07121 / 9 17-0
Telefax: 07121 / 9 17-2400 www.bezirksaerztekammer-suedwuerttemberg.de / www.baek-sw.de
E-Mail: zentrale@baek-sw.de
Das Arzt-Patient-Verhältnis bei progredienten unheilbaren Krankheiten
12. Gesundheitsforum Südwürttemberg diskutiert Umgang mit Sterbenden und Sterbehilfe jeder Art.
Führungsspitze
Vorstand und Geschäftsführung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg.
Die Zusammensetzung der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung als Kammerorgan mit legislativer Funktion setzt sich zusammen aus den Vertretern und Vertreterinnen, die von den Mitgliedern der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gewählt wurden.
Akademie für ärztliche Fortbildung: Kursübersicht
Übersicht über die aktuellen Kurse und Seminare mit Anmeldemöglichkeit.
Weiterbildungsbefugte Ärzte in Baden-Württemberg
Die Adressen weiterbildungsbefugter Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg können in einer Datenbank online nach verschiedenen Kriterien recherchiert werden.
Anerkannte Weiterbildungskurse
Hier finden Sie alle von den Bezirksärztekammern anerkannten Kurse.
Telefonverzeichnis der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Die Durchwahlnummern der Abteilungen und Mitarbeiter.
Anfahrtsskizze
[PDF]
Ihr Weg zu uns.
Rundschreiben
Aktuelle Informationen für Kammermitglieder zur Fort- und Weiterbildung, zur Berufspolitik und zu Themen rund um die ärztliche Berufsausübung.
Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
[PDF]
Die gültige Version in der Fassung vom 2. Februar 2010.
Leichenschau nach dem Bestattungsgesetz und der Bestattungsverordnung Baden-Württemberg
[PDF]
Das Merkblatt der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beantwortet Fragen rund um das Thema Leichenschau, nicht natürlicher Tod und ungeklärte Todesursache.
Anforderung von Adressetiketten zu Fortbildungszwecken
[PDF]
Für sechs Cent das Stück können Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen bei den jeweiligen Bezirksärztekammern Adressetiketten anfordern. Die Datensätze dürfen jedoch weder kopiert noch gespeichert werden.
Meldebogen
Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist jedes Kammermitglied verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bei der für seinen Tätigkeitsort zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Dasselbe gilt für Kammermitglieder, die ohne Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hier wohnen. Verwenden Sie dazu den Meldebogen.
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