Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern
In der vergangenen Woche tagten in den vier baden-württembergischen Bezirksärztekammern die Vertreterversammlungen. Im Mittelpunkt der Sitzungen stand der Bericht des jeweiligen Kammerpräsidenten zu aktuellen berufspolitischen Themen.
„Die Parteien und insbesondere die mittlerweile gewerkschaftlich orientierten Krankenkassen haben den heranrollenden Ärztemangel in seiner Dramatik immer noch nicht realisiert“, stellte Nordwürttembergs Kammerpräsident Dr. Klaus Baier vor seiner Vertreterversammlung fest. Die industriell geprägte Gesellschaft setze – ähnlich wie im Lebensmittelbereich und im Handel von Konsumgütern – auf Dumpingpreise sowie auf die Verteilung von Waren ganz ohne Serviceleistung. Aber im deutschen Gesundheitswesen würden genau diese Rundum-Serviceleistungen von den Ärzten weiterhin gefordert und erwartet, obwohl keiner bereit sei, die dazu gehörenden finanziellen Verpflichtungen zu tragen.
„In Deutschland wird grotesker Weise die Gesundheit von Krankenkassen, Politik und Wirtschaft immer noch als reiner Kostenfaktor gesehen“, beklagte sich Dr. Baier. Dies habe nach Jahrzehnten einer inadäquaten Sparpolitik im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Abkoppelung von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung dazu geführt, dass Preis und Leistung nicht mehr zueinander passen und dass junge Menschen ein nachlassendes berufliches Interesse auf diesem Sektor erkennen lassen. Die Politik verschließe nach Beobachtung des Kammerpräsidenten die Augen vor dem Mangel an Ärzten und Fachkräften sowohl im ambulanten wie stationären Bereich und versuche, über planwirtschaftliche dirigistische Mechanismen das Problem zu lösen. Und sie fordere sogar noch ungeniert von den Ärzten, dass diese – ihrer Berufsordnung und Ethik verpflichtet – die strukturellen Probleme der peripheren Regionen richten, die wiederum nur durch politisches und gesellschaftliches Versagen entstanden sind.
Die Ärzteschaft versuche immer noch, eine Qualität aufrecht zu erhalten, die nicht mehr zu erbringen sei. „Drei-Minuten-Medizin oder Flatrate-Medizin sind keine Qualität“, betonte Dr. Baier unter dem Beifall der Delegierten. Trotzdem schaffe die Politik weiterhin Fakten, die die derzeitige Situation nur noch weiter verschlechterten, so werde an einer Grundfeste des deutschen Gesundheitswesens gesägt: an der Freiberuflichkeit der Ärzte. „Das Schlimme daran ist, dass hier eine gesellschaftspolitische Errungenschaft zerschlagen werden soll, die unserer Gesellschaft und Bevölkerung über ein Jahrhundert hinweg einen unschätzbaren Vorteil verschafft hat, der für sie zur Selbstverständlichkeit geworden, gar nicht mehr geschätzt wird“, beklagte Dr. Baier.
Zudem: „Versorgungsgesetz, die Situation im ländlichen Raum, der unabwendbare Ärztemangel, all dies sind Fakten, die in den nächsten Jahren zu deutlichen Veränderungen in der ärztlichen Versorgung führen werden“, analysierte Dr. Baier. „Wir haben seit Jahren immer wieder auf die restriktiven Maßnahmen im Ärztebereich und die daraus zwangsläufig resultierenden Folgen hingewiesen.“ Aber so richtig habe sich in der ganzen Sache noch immer nichts getan. Man wisse zwar zwischenzeitlich, dass mittelfristig viel zu wenige Ärztinnen und Ärzte zur kurativen Versorgung zur Verfügung stehen, doch werde von Seiten der Politik wirklich etwas dagegen unternommen? „Können Motivationsprogramme, Rückkaufsrechte von Praxen durch Krankenkassen oder KVen, Zwangszeiten ärztlicher Tätigkeit im ländlichen Raum unser Kernproblem, die fehlende Attraktivität unseres Arztberufes wirklich kompensieren?“
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hat diesbezüglich eine klare Stellung bezogen und beschlossen, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen und hier insbesondere die Gründung, die Betreuung und den Ausbau von regionalen Weiterbildungsverbünden zu fördern und den Beteiligten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. So konnte Dr. Baier verkünden: „Unsere mühevolle Kleinarbeit zahlt sich zwischenzeitlich aber doch aus, sodass aktuell vier Weiterbildungsverbünde Allgemeinmedizin in Nordwürttemberg geschaffen werden konnten und weitere sieben Verbünde, dabei auch für andere Fachgebiete, in Planung sind.“
Zudem wurde auf Initiative der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ein Online-Weiterbildungsportal erarbeitet, welches es den Assistentinnen und Assistenten zukünftig ermöglicht, ihr Logbuch, die dazugehörigen Zeugnisse und Dokumentationen elektronisch zu führen. Diese können dann elektronisch vom Weiterbildungsbefugten bestätigt und an die Ärztekammer übermittelt werden. Der Praxistest hierzu steht nach den Worten des Präsidenten kurz vor seinem erfolgreichen Abschluss und so kann die Anwendung voraussichtlich zur MEDIZIN 2012 für alle nordwürttembergischen Ärztinnen und Ärzte freigeschaltet werden.
In Südbaden ging Kammerpräsident Dr. Christoph von Ascheraden unter anderem auf das kommende Versorgungsstrukturgesetz und das Patientenrechtegesetz ein. Bei letzterem sah er vor allem die Gefahr, dass der Kern ärztlicher Tätigkeit durch die geplanten gesetzlichen Vorgaben beschädigt werden könnte und die damit einhergehende Veränderung der Beweislast im Arzt-Patienten-Verhältnis zu einer Verrechtlichung führen werde. Die Vertrauensbasis zwischen Patient und Arzt dürfe aber keinesfalls durch rechtliche Vorgaben auf Spiel gesetzt werden, so Dr. von Ascheraden vor Delegierten, die seine Rede mit großer Aufmerksamkeit verfolgten.
Südbadens Kammerchef bezog auch klare Position bei der geplanten Übertragung heilberuflicher Tätigkeiten an nichtärztliche Fachberufe. Diese Diskussion um Delegation bzw. Substitution löse die anstehenden Probleme im Gesundheitswesen jedoch nach Überzeugung von Dr. von Ascheraden keinesfalls. Wenn andere Berufe künftig Entscheidungsbefugnisse bekommen, die sie in eigener Verantwortung und Haftung übernehmen, so habe das vielmehr unübersehbare Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis. Statt dessen müsse über „professionelle Delegation“ nachgedacht werden, bei der der Arzt nicht nur delegiere sondern vor allem auch weiterhin kontrolliere – so Dr. von Ascheradens These: „Eine Abgabe von Kernkompetenzen in Diagnostik und Therapie lehnen wir ab“, sagte der Kammerpräsident entschieden zum Beifall der Delegierten.
Auch in der südbadischen Bezirksärztekammer stehen Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten im Fokus. Besonders hob der Kammerpräsident die Fortbildungskurse mit dem Titel „Update Notfalldienst“ hervor, die von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung kontinuierlich angeboten werden und sich eines großen Zulaufs erfreuen. Für das Frühjahr beschlossen die Delegierten eine Sonder-Vertreterversammlung, die sich mit der ärztlichen Weiterbildung in Klinik und Praxis befassen soll.
Vor der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden beschrieb Kammerpräsident PD Dr. Christian Benninger wesentliche Probleme des Gesundheitswesens: der demographische Wandel, die Morbiditätsentwicklung bei gleichzeitigem medizinischem Fortschritt sowie die immer knapper werdenden Ressourcen. Der Kammerchef betonte jedoch, dass das kommende Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung erstmals nicht ausschließlich als Kostendämpfungsgesetz daherkomme, wie die unzähligen Reformgesetze im Gesundheitswesen in den zurückliegenden zwanzig Jahren.
Erklärtes Ziel des Regierungsentwurfs sei vielmehr die Schaffung von finanziellen Anreizen für Ärztinnen und Ärzte, sich in unterversorgten Regionen neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. In unterversorgten Gebieten, könne künftig bei der Honorarverteilung auf Maßnahmen zur Fallzahlbegrenzung oder -minderung verzichtet werden. Außerdem könne bei der KV ein Strukturfonds gebildet werden, zu dem auch die Kassen ihren Beitrag leisten müssten. In der Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung solle es erweiterte Einwirkungsmöglichkeiten der Landesebene geben; insbesondere solle ein Gemeinsames Landesgremium geschaffen werden. Dr. Benninger forderte, dass die Landesärztekammer in diesem Gremium Beteiligtenstatus erhält.
In einem weiteren wichtigen Punkt greife der Gesetzentwurf Anregungen der Ärzteschaft auf, so Nordbadens Kammerchef. Die Zulassungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) würden geändert. Dem Vordringen gewerblicher Investoren, etwa unter dem Deckmantel eines zugelassenen Hilfsmittelerbringers in der Rechtsform von Aktiengesellschaften, werde Einhalt geboten. Künftig sollen nur noch zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassene Ärzte, Krankenhäuser und gemeinnützige Träger berechtigt sein, ein MVZ zu gründen.
Mit Blick auf die Aktivitäten seines Hauses hob Dr. Benninger hervor, dass bei der Förderung der Verbundweiterbildung in der Allgemeinmedizin weitere Fortschritte erzielt werden konnten. Derzeit gebe es, ausgehend vom Klinikum der Stadt Karlsruhe, dem Kreisklinikum Calw-Nagold sowie den Ruhland-Kliniken, vereinbarte Weiterbildungsverbünde in der Allgemeinmedizin, die mit Unterstützung der Bezirksärztekammer Nordbaden zustande gekommen seien. Gemeinsam mit den gleichgerichteten Bemühungen des Kompetenzzentrums für Allgemeinmedizin am Klinikum der Universität Heidelberg sei viel erreicht worden, um die Heranbildung des Nachwuches in der Allgemeinmedizin zu verbessern, betonte Nordbadens Kammerpräsident.
Die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden verabschiedete zudem zwei Entschließungen: Zusatzweiterbildung „Kardiale Magnetresonnanztomographie /Kardio-MRT und Räumliche Situation der Bezirksärztekammer Nordbaden.
In Reutlingen ging der Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Dr. Michael Schulze, ebenfalls auf das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ein, welches grundsätzlich zu begrüßen sei. So solle die Sicherstellung einer wohnortnahen, flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung durch eine zielgenauere und flexible, den regionalen Besonderheiten entsprechende Ausgestaltung der Bedarfsplanung mit erweiterten Einwirkungsmöglichkeiten der Länder erfolgen. Zudem sollen entsprechende Anreize auch im Vergütungssystem geschaffen sowie mobile Versorgungskonzepte gefördert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.
Für Dr. Schulze sei bei der Lektüre des Gesetzentwurfes allerdings klar gewesen: „Die Politik verkennt das Ausmaß des heute schon bestehenden Mangels an Ärzten in vielen Regionen, und zwar nicht nur im ambulanten Bereich, sondern auch in der stationären Versorgung.“ Dass die Bedarfsplanung durch Flexibilisierung der Planungsbereiche grundlegend überarbeitet werden solle, sei zunächst positiv zu bewerten. Die Bundesärztekammer habe in ihrer Stellungnahme jedoch bereits vor einer Überregulierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gewarnt und habe stattdessen eine patientenzentrierte Flexibilisierung der Planungsbereiche sowie eine Regionalisierung der Versorgung unter Einbeziehung der Akteure der Gemeinsamen Selbstverwaltung auf Landesebene und der Landesärztekammern gefordert.
Mit der ambulanten spezialärztlichen Versorgung wolle die Koalition einen völlig neuen Leistungsbereich außerhalb der Bedarfsplanung schaffen, betonte Dr. Schulze. Damit sollen der ambulante und der stationäre Sektor enger miteinander verzahnt werden. Grundsätzlich sind solche Pläne nach den Worten von Südwürttembergs Kammerpräsident richtig, denn ein entscheidendes Potenzial zur Optimierung der Versorgung liege in einer besseren, sektorenübergreifenden Verknüpfung der fachärztlichen Versorgung. Der Gesetzentwurf regele dies nach Überzeugung des Kammerpräsidenten aber nur unzureichend. Ansätze und Anreize zu einer tatsächlichen Förderung einer solchen transsektoralen Verzahnung und Kooperation fehlten. Der offene Zugang zu dieser neuen Versorgungsform nach dem Prinzip „wer kann, der darf“ beinhalte vielmehr die Gefahr eines sogenannten „Wettbewerbswildwuchses“ zwischen Krankenhäusern und hochspezialisierten niedergelassenen Fachärzten. Das könne zu einer Mengenausweitung zulasten der niedergelassenen Fachärzte führen, kritisierte der Kammerchef.
Dr. Schulze ging auch auf ein weiteres Gesetzesvorhaben ein: die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte. Dieses Vorhaben, das als Referentenentwurf des BMG vorliege, ergänze die Regelungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden und ziele zugleich ebenfalls darauf, die Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung zu stärken. „Allein schon aus diesem Grund ist das Vorhaben sehr zu begrüßen“, betonte Dr. Schulze. Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, das sogenannte Hammerexamen, werde vor das Praktische Jahr verlegt. Somit könnten sich angehende Ärztinnen und Ärzte zukünftig während des Praktischen Jahres voll auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren. Das Praktische Jahr könne künftig auch außerhalb der Universitätskliniken und der ihnen zugeordneten Lehrkrankenhäusern an anderen geeigneten Lehrkrankenhäusern absolviert werden. Den Studierenden werde außerdem die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeitform durchzuführen, um Familie und Beruf oder Studium besser vereinbaren zu können. Das verbindliche Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin für eine Dauer von zwei Wochen werde zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung beitragen. Außerdem sei für das Wahltertial im Praktischen Jahr die Vorgabe aufgenommen worden, zunächst für 10 Prozent der Studierenden einen PJ-Platz in der Allgemeinmedizin vorzuhalten. Nach einer Übergangsfrist bis 2019 sei diese Quote auf 20 % anzuheben.
Dr. Schulze wies auch darauf hin, dass im Lande eine Koordinierungsstelle zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin eingerichtet wurde. Vertragspartner seien die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft und die Landesärztekammer Baden-Württemberg. In einem Internetauftritt informieren die Partner über das Förderprogramm Allgemeinmedizin und über bereits bestehende Weiterbildungsverbünde. In Südwürttemberg seien bereits mehrere Weiterbildungsverbünde in Kooperation mit der Kammer etabliert. Spezielle Weiterbildungsstellen für angehende Allgemeinärzte gebe es inzwischen in den Kreiskliniken Reutlingen und im Klinikum Zollernalb; Verhandlungen mit der Oberschwabenklinik Ravensburg liefen.
Ergänzend habe der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Ärztinnen und Ärzten, die sich in der Weiterbildung Allgemeinmedizin befinden, ein spezielles Schulungsprogramm anzubieten: Das Programm umfasst insgesamt elf Blöcke zu zentralen fachlichen und praktischen Themen – von der Impfschulung über das Training der Notfallkompetenzen bis zur effektiven und effizienten Praxisorganisation. Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren werden die Themenblöcke an 4 bis 5 Fortbildungstagen pro Jahr im Ärztehaus in Reutlingen mit der Fortbildungsakademie durchgeführt. Die voraussichtlichen Termine für 2012 stehen bereits fest.
letzte Änderung am 14.11.2011

