Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Am vergangenen Samstag (26.11.2011) kam die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart zusammen. Zentrale Tagesordnungspunkte der Sitzung waren der Bericht des Kammerpräsidenten zur aktuellen Lage und die Haushaltsberatungen. Ferner verabschiedeten die Delegierten neben einer Änderung der Gebührenordnung weit reichende Entschließungen (s. unten).
In seinem Rechenschaftsbericht stellte Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever zunächst die erfolgreichen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der Kammer dar. So hat die Außendarstellung für die Kollegenschaft - bspw. durch die „Präsidenten-Hotline“ und die Besuchstour „Zur Sache“ durch die Ärzteschaften im Lande - zu einer völlig neuen Präsenz und Akzeptanz der Kammer geführt. Auch die Pressearbeit profitiere ausdrücklich und könne zahlreiche Print- und Hörfunk-Clippings vorweisen, betonte Dr. Clever.
Der Kammerpräsident beklagte in seiner Rede wiederholt die massive Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten ins Ausland. So hätten in den letzten zehn Jahren rund 3000 Mediziner den Südwesten verlassen, um vornehmlich in die Schweiz und die USA auszuwandern. „Das ist Folge der miesen Rahmenbedingungen in Deutschland“, konstatierte der Kammerpräsident. Er forderte Politik und Gesellschaft auf, endlich zu handeln, nachdem der Ärztemangel durch die Landtagsdrucksache 15/515 „Fachkräftemangel und Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten“ quasi amtlich sei. Dies alles sei auch immer wieder Gegenstand von Interviews bzw. werde bei der Kontaktpflege auf allen Ebenen permanent kommuniziert, sagte Dr. Clever.
Die Kritik an den Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit zog sich wie ein roter Faden durch den Vortrag des Präsidenten. So bemängelte er u.a. die aktuell von den A-Ländern – auch Baden-Württemberg mit SPD-geführtem Sozialministerium war Mitautor – vorgelegten Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz. Demnach sollen beispielsweise die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen verpflichtet werden, eine angemessene Frist bei der Terminvergabe zu gewährleisten. Zudem soll der Behandlungsvertrag als eigenständiger Vertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Die Länder fordern darüber hinaus besondere Vorschriften für das Erbringen von Zusatzleistungen (IGeL) und den regelmäßigen Nachweis einer Haftpflichtversicherung für heilberufliche Tätigkeiten. Dr. Clever betonte hingegen, dass die Ärzteschaft den Patienten als Partner im Behandlungsprozess sehen wolle - und nicht als Gegner im Gerichtsprozess. „Die Ärzteschaft will sich vom Staat nicht qua Gesetz unter Generalverdacht stellen lassen – auch wir haben Rechte, um deren Erhalt bzw. für deren Verbesserung wir kämpfen werden“, bekräftigte der Kammerpräsident zum Beifall der Vertreterversammlung.
Dr. Clever informierte die Delegierten über die Aktivitäten der baden-württembergischen Koordinierungsstelle, in der KVBW, BWKG und LÄK mit dem gemeinsamen Ziel zusammenarbeiten, Angebote und Maßnahmen zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses zu schaffen. Weiter berichtete der Präsident, dass der Kammervorstand die Umsetzung des Modells zum sog. „Quereinstieg“ für den Südwesten beschlossen habe. Demnach können Ärzte, die eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, die Anerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin erwerben, wenn sie die entsprechenden Weiterbildungsinhalte erfüllen.
Hinsichtlich einer Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte gab sich der Präsident vor dem Hintergrund der unangemessenen GOZ-Neufassung weniger optimistisch als bei der letzten Vertreterversammlung. Dennoch: „Eine neue GOÄ muss her, es ist ein Unding wie hier von der Politik gepokert wird. Wir wollen nicht mehr so mit uns umspringen lassen! Als ob es eine Gnade wäre, uns nach 27 Jahren mal einen bescheidenen Aufschlag zu gewähren“, fasste Dr. Clever den Unmut der baden-württembergischen Ärzteschaft pointiert zusammen.
Weitere Berichtspunkte des Kammerpräsidenten waren unter anderem die anstehende Änderung der Approbationsordnung, das Versorgungsstrukturgesetz, die Ärztestreiks sowie die Delegations- und Substitutions-Problematik.
Dr. Michael Schulze, LÄK-Weiterbildungsausschuss-Vorsitzender, informierte die Delegierten über erste Ergebnisse der bundesweiten Weiterbildungsevaluation. Demnach landete Baden-Württemberg mit einer Befugten-Rücklaufquote von 35,9 Prozent auf dem vorletzten Platz, während die Assistentenantworten mit 34,6 Prozent im Bundesdurchschnitt lagen und gegenüber der letzten Befragung zugenommen haben. Die detaillierte Auswertung lief zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung auf Hochtouren; die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage werden Mitte Dezember veröffentlicht; die Bekanntmachung der Weiterbildungsstätten-bezogenen Daten ist für Frühjahr 2012 geplant.
Entschließungen der Vertreterversammlung
Alle Entschließungen einschließlich Begründungen sind an dieser Stelle im Volltext verfügbar.
Vergütung der Notärzte: Einstimmig wurden die gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, sich schnellstmöglich in Verhandlungen mit der LÄK und der KV auf eine angemessene Vergütung der notärztlich tätigen Vertragsärzte und Nicht-Vertragsärzte zu einigen.
Blutuntersuchungen: Es wurde eine landesgesetzliche Regelung gefordert, die es der Polizei ermöglicht, körperliche Untersuchungen und Blutentnahmen bei Personen – auch gegen deren Willen – zu veranlassen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten erforderlich ist.
Arbeits-/Weiterbildungssituation: Es soll eine Konzeption erarbeitet werden, mit der die Zahl der Weiterbildungsstellen, der -assistenten und der Fachärzte nach Fachgruppen erhoben werden kann.
Kernenergie: Die Delegierten begrüßten den Ausstieg aus der Energiegewinnung durch Kernkraftwerke bis 2022. Sie betonte jedoch, dass ein schnellerer Ausstieg zu fordern ist.
Versichertenstammdaten: Die teure und zeitintensive Einführung des Stammdatenmanagements wurde abgelehnt. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte berge große Gefahren für die Datensicherheit.
Amtsträger: Die Delegierten widersprachen vehement der Rechtsauffassung, dass Vertragsärzte als Amtsträger oder Beauftragte der Krankenkassen agieren.
(Muster-)Weiterbildungsordnung: Künftig sollen auch einzelne, konkret zu benennende Anteile der Weiterbildung im Sinne von Modulen erworben werden können, insbesondere Zusatzweiterbildungen, die berufsbegleitend oder fachgebunden absolviert werden können.
Alle Entschließungen einschließlich Begründungen sind an dieser Stelle im Volltext verfügbar.
letzte Änderung am 28.11.2011

