Information der Landesärztekammer zur elektronischen Gesundheitskarte
Lesegeräte werden bis zum September ausgetauscht / Für das Auslesen wird kein elektronischer Arztausweis benötigt
Wie bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung am 14. März 2011 berichtet, werden die Krankenkassen zum vierten Quartal 2011 bundesweit mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als Ersatz der Krankenversichertenkarte (KVK) beginnen. Der von den Krankenkassen über Pauschalen finanzierte Austausch der zum Auslesen dieser Karte benötigten Lesegeräte läuft bis zum 30. September 2011. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Aufgrund wiederholter Anfragen weist die Landesärztekammer Baden-Württemberg darauf hin, dass derzeit für das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte kein sog. elektronischer Arztausweis bzw. Heilberufeausweis für Ärztinnen und Ärzte gemäß § 291a SGB V benötigt wird und somit auch nicht bei den für die Ausgabe der elektronischen Arztausweis zuständigen Bezirksärztekammern beantragt werden muss/kann.
Alle Bezirksärztekammern bieten Ihnen jedoch derzeit schon an, Ihnen anstatt des bisherigen Arztausweises in Papierform einen Arztausweis in Form einer Plastikkarte im Layout des zukünftigen elektronischen Arztausweises (sog. nicht-elektronischer Arztausweis) auszustellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer.
Stand: 20.04.2011
Zurückletzte Änderung am 20.04.2011

