Landesärztekammer begrüßt Arzneimittel-Positivliste
Stuttgart, 13. September 2011. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg begrüßt die von den Koalitionsfraktionen geplante Einführung einer Positivliste für verschreibungsfähige Arzneimittel ausdrücklich. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever kommentiert das Konzept mit den Worten: "Das jetzt diskutierte Modellvorhaben, in dem die Auswirkungen einer solchen Liste zunächst erprobt werden sollen, wird in Teilen auch die Frage beantworten helfen, wie sich die steigenden Arzneimittelkosten künftig finanzieren lassen." Große Teile der Ärzteschaft hätten die Positivliste daher schon seit geraumer Zeit gefordert.
Die Positivliste soll jene Medikamente enthalten, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt dabei sowohl nach therapeutischen Gesichtspunkten wie hohem therapeutischem Nutzen und Bewährungsgrad als auch anhand von wirtschaftlichen Aspekten wie dem Verhältnis aus Kosten und Nutzen. "Allerdings darf die Positivliste nicht die Therapiefreiheit des Arztes einschränken", fordert Dr. Clever. Die Ärzteschaft hatte sich seit dem Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm wiederholt für die Einführung einer Positivliste ausgesprochen.
"Die Einführung einer Positivliste stößt bei der überwiegenden Mehrzahl der niedergelassenen Ärzte und der Krankenhausärzte auf Zustimmung", betont der Kammerpräsident. "Die Arzneimittelversorgung sollte mithilfe neutraler und rasch zugänglicher Informationen hinsichtlich möglicher Therapieformen, der Kosten-Nutzen-Relation sowie möglicher Alternativen zur medikamentösen Intervention konzipiert werden", fordert Dr. Clever. Für die nachhaltige Versorgung mit Arzneimitteln müssten zudem leitlinien-gestützte Therapieformen zusammen mit einer am jeweiligen aktuellen Wissensstand orientierten Liste verordnungsfähiger Arzneimittel implementiert werden.
Stand: 13.09.2011
Zurückletzte Änderung am 13.09.2011

