Update: Neue Influenza A(H1N1)

Am 19. August 2009 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) beschlossen. Die Einzelheiten der Durchführung und Organisation der Impfung müssen noch jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in so genannten Impfvereinbarungen geregelt werden. Die Landesärztekammer geht davon aus, dass das Land zeitnah auch an dieser Stelle über die Durchführung und Organisation der Impfung informieren wird.

Stand: 24.08.2009

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letzte Änderung am 24.08.2009