Krebsregister beginnt Ende März mit der Arbeit

 

Ende März soll das neue Krebsregister Baden-Württemberg nach jahrelangem Vorlauf seine Arbeit beginnen. Zuvor mussten die im Krebsregistergesetz offen gelassenen Details per Rechtsverordnung geregelt werden. In der Stellungnahme zu dieser Krebsregisterverordnung des Landes brachte die Landesärztekammer Baden-Württemberg - wie bereits in der kritischen Stellungnahme zum Krebsregistergesetz (vgl. Pressemitteilung vom 3. Februar 2006 "Krebsregister: Ärzteschaft lehnt Meldepflicht ab") - ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber zwar die Meldepflichten für baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte erweitert, jedoch die den meldenden Ärztinnen und Ärzten zustehende Aufwandsentschädigung weiterhin nicht konkretisiert habe. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Honorarsituation nicht nur der Vertragsärzte im Land hat die Landesärztekammer darauf hingewiesen, dass es deshalb nicht unwahrscheinlich sei, dass die Ziele des Krebsregisters Baden-Württemberg, die eine möglichst vollständige Datenerhebung voraussetzen, nicht erreicht werden können.

Stand: 26.02.2009

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letzte Änderung am 26.02.2009