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Ärztliche Pressestelle

Die Ärztliche Pressestelle steht Journalistinnen und Journalisten für alle Fragen rund um ärztliches Tun zur Verfügung.

Alle mehr als 74.000 Ärztinnen und Ärzte, die in Baden-Württemberg leben und/oder arbeiten, sind Pflichtmitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Die Ärztliche Pressestelle steht Journalistinnen und Journalisten für alle Fragen rund um ärztliches Tun zur Verfügung. Leiter der Ärztlichen Pressestelle ist Dr. med. Oliver Erens. Zum seinem Team gehören Tobias Langenbach, Alexandra Vogel, Katja Kazmaier und Wiebke Drude.

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54.374 Ärztinnen und Ärzte übten zum 31. Dezember 2022 landesweit ihren Beruf aus: Wie die Statistik der Bundesärztekammer belegt, waren in der ambulanten Versorgung zum Jahresende 2022 in Baden-Württemberg 21.296 Ärztinnen und Ärzte tätig. Im stationären Bereich arbeiteten 27.942 Ärztinnen und Ärzte, in Körperschaften und Behörden waren 1.357 und in sonstigen Bereichen 3.779 Ärztinnen und Ärzte beschäftigt.

Wie die Zahlen weiter belegen, werden die berufstätigen Ärzte immer älter, der Nachwuchs macht sich rar: Lag der Anteil der über 50-jährigen an den berufstätigen Ärzten bundesweit 1991 noch bei 26,1 Prozent, ist er im Jahr 2022 auf 46 Prozent angewachsen. Demgegenüber sank der Anteil der unter 35-jährigen Ärztinnen und Ärzte von 25,2 Prozent im Jahr 1991 auf 19 Prozent zum Jahresende 2022.

Weitere und frei zugängliche Daten zu den Ärzten Baden-Württembergs finden sich im Internetangebot des Statistischen Landesamtes www.statistik-bw.de unter Veröffentlichungen: Statistisches Berichte: Bevölkerung, Gesundheitswesen

Hintergrundinformation für Presse
Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat im Frühjahr 2020 kurzfristig auf die veränderte Versorgungssituation mit erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr reagiert und gestattet die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung auch außerhalb genehmigter Pilotprojekte (Details siehe unten); dazu zählt unter anderem die Videosprechstunde. Die entsprechend geänderte Berufsordnung trat am 1. Juni 2020 in Kraft. Damit ging Baden-Württemberg im Einklang mit den anderen Landesärztekammern diesen Schritt zur weiteren Integration der Fernbehandlung in die tägliche Patientenversorgung.

Stethoskop© Pixabay

Die nachstehenden Ausführungen haben seit 31. Mai 2020 nur noch historischen Informationswert.

Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg – bundesweit als Vorreiter – ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Mit der Ergänzung von § 7, Abs. 4, Satz 3 wurden bundesweit erstmalig Modellprojekte zugelassen, bei denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetzte durchgeführt werden. Voraussetzung für derartige Erprobungen ist, dass sie evaluiert und von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigt werden.

Bis dahin hatte die ärztliche Berufsordnung die ausschließliche Behandlung über Kommunikationsnetze untersagt; (Video-) Telefonie durfte immer nur mit "Bestandspatienten" erfolgen, also mit Patienten, die der Arzt oder die Ärztin bereits kannte. Die Besonderheit bei ausschließlicher ärztlicher Fernbehandlung ist demnach: Arzt und Patient kennen sich nicht.

Beschluss des Deutschen Ärztetages 2018

Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2018 die (Muster-) Berufsordnung für Ärzte geändert. Im nächsten Schritt hatten die 17 Landesärztekammern zu entscheiden, ob sie diese Regelung in ihre rechtsverbindlichen Berufsordnungen übernehmen.

Genehmigte und gestartete Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg

Von der Landesärztekammer Baden-Württemberg genehmigte und gestartete Modellprojekte zur ausschließlichen Fernbehandlung (auf Basis von § 7 der bis 31.05.2020 geltenden Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte; diese wurde am 01.06.2020 durch eine neue Fassung abgelöst):

TeleClinic GmbH: Im Oktober 2017 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg das bundesweit erste Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung von Privatversicherten, das von der TeleClinic GmbH aus München getragen wird. Die behandelnden Ärzte decken verschiedene medizinische Fachrichtungen ab. Kontakt zur TeleClinic kann über App, Web-Plattform, oder Festnetztelefonie hergestellt werden. Das Modellprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und richtet sich an Versicherte der Debeka und Barmenia.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Im Dezember 2017 erhielt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Genehmigung, die ausschließliche Fernbehandlung von Kassenpatienten zunächst in den Modellregionen Tuttlingen und Stuttgart zu erproben. Ab dem 17. Oktober 2018 rollt die KVBW das Modellprojekt landesweit aus. Das Modellprojekt "DocDirekt" soll für mindestens zwei Jahre angeboten werden. Allen baden-württembergischen Vertragsärzten soll ermöglicht werden als sogenannte "Teleärzte" GKV-Patienten mit akuten Behandlungsanlässen im Rahmen des Modellprojekts ausschließlich über Kommunikationsmedien zu behandeln. In sogenannten "Patientennah erreichbaren Portalpraxen" (PEPP) werden Termine für Patienten freigehalten, die über die Fernbehandlung nicht abschließend behandelt werden konnten.

Justizministerium Baden-Württemberg: Im Februar 2018 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein Modellprojekt des Justizministeriums Baden-Württemberg: In dem zunächst auf sechs Monate angelegten Modellprojekt sollen Gefangene in Justizvollzugsanstalten telemedizinisch betreut und behandelt werden. Um die medizinische Versorgung auch künftig rund um die Uhr sicherstellen zu können, wird das Justizministerium Videosprechstunden mit einem dezentralen Ärztepool verschiedener Fachrichtungen erproben; unter anderem sollen damit logistisch aufwendige Verlegungen von Gefängnisinsassen vermieden werden.

Minxli: Im Mai 2018 genehmigte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ein zunächst auf ein Jahr angelegtes Modellprojekt des Münchener Unternehmens Minxli. Projektstart ist Juli 2019. Studierende der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe sollen in ihrer neuen Lebensumgebung bei gesundheitlichen Problemen mittels einer Smartphone-App den Kontakt zu baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzten aufnehmen können. Diese treten dann in einer Videosprechstunde mit dem Patienten in Dialog, um nach entsprechender Anamnese eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls die Behandlung einzuleiten. – Minxli ist ein Anbieter von Online-Offline-Lösungen für Arztpraxen.

Smart Health: Das zunächst auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt der Smart Health Heidelberg GmbH bietet eine Einschätzung von Hautproblemen durch einen deutschen Hautfacharzt auf Selbstzahlerbasis. Die zugrundeliegende Software wurde in Zusammenarbeit von Ärzten und Wissenschaftlern des Deutschen Krebsforschungszentrums, des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen sowie der Universitäts-Hautklinik Heidelberg konzipiert. Der Hautbefund kann dabei sowohl über die App "AppDoc" (Android & iOS) sowie über ein online-Formular zur Beurteilung eingeschickt werden. Innerhalb von 48 Stunden erhält der Einsender eine qualifizierte ärztliche Erstmeinung.


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