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Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.
Änderung der Weiterbildungsordnung vom 1.10.2009
Facharzt für Innere Medizin eingeführt.
Weiterbildungsordnung 2006 und Richtlinien
Die von der Vertreterversammlung beschlossene Fassung ist zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten. Seither können Anträge nach der neuen Weiterbildungsordnung bei den Bezirksärztekammern gestellt werden.
Weiterbildungsordnung 2003 und Richtlinien
Als PDF zum Download: Die Weiterbildungsordnung (Stand: 01.10.2003), Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung, Richtlinien zur Zuordnung von Zusatzbezeichnungen von Gebieten und über die Erteilung der Befugnis zur Weiterbildung.
Anerkannte Weiterbildungskurse
Hier finden Sie alle von den Bezirksärztekammern anerkannten Kurse.
Anbieter von Fallseminaren
[PDF]
Hier finden Sie eine Liste von Fallseminar-Anbietern.
Weiterbildungsbefugte Ärzte in Baden-Württemberg
Die Adressen weiterbildungsbefugter Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg können in einer Datenbank online nach verschiedenen Kriterien recherchiert werden.
Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung
Mit diesem Formular kann bei der zuständigen Bezirksärztekammer die Anerkennung für eine Gebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung (Fakultative Weiterbildung / Fachkunde) beantragt werden.
Merkblätter
Informationen zum Fachgespräch/Prüfung, zur Weiterbildung im Ausland, zum Initativprogramm Allgemeinmedizin und zur Fachkunde im Strahlenschutz.
Archiv
Frühere Fassungen der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Die Weiterbildungs-Situation in Deutschland
2.700 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (WBA) haben sich landesweit an der Umfrage beteiligt.
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