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Fortbildungsnachweispflicht für Krankenhausärzte

Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2005 müssen im Krankenhaus tätige Fachärzte innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Für im Krankenhaus tätige Fachärzte beginnt der Fünfjahreszeitraum zum 1. Januar 2006. Die geforderte Fortbildung gilt als nachgewiesen, wenn der Facharzt ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer vorlegt. Die Unterscheidung in fachspezifische und sonstige Fortbildung trifft der Facharzt selbst; er lässt sich diese Unterscheidung vom Ärztlichen Direktor schriftlich bestätigen.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den vier Bezirksärztekammern informiert in einem Merkblatt u.a. über Zeitraum, Umfang und Inhalt der Fortbildung, Beteiligung des Arbeitgebers an Fortbildungskosten sowie Sanktionen:

Weitere Informationen zum GBA-Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss unter www.g-ba.de veröffentlicht:

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Fortbildungsnachweisfrist endet am 31.12.2010

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