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Patientenverfügung und Sterbehilfe
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Am 1. September 2009 trat das Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Darin wird u. a. auch die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geregelt und die Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen. Eine ärztliche Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber sie ist sehr sinnvoll, da nur wenige Patienten über das Wissen verfügen, um die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidungen zur Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen abwägen zu können.
In der Fortbildungsveranstaltung werden die Ärztinnen und Ärzte über die erforderlichen
juristischen Aspekte informiert, die bei der Abfassung einer Patientenverfügung beachtet
werden müssen, über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie über die Verbindlichkeit und die Folgen bei Nichtbeachtung. Außerdem wird die Patientenverfügung des BMJ
vorgestellt und einige Alternativen genannt. Beispielhaft wird eine Beratung durchgespielt und
zuletzt die Abrechnungsmöglichkeit der Beratungsleistungen aufgezeigt.
(Anmeldungs-Nr. 23/2010)
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| Termin: |
Mittwoch, 10. November 2010, 19.00 bis 22.00 Uhr
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| Ort: |
MTU, Friedrichshafen
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| Leitung: |
Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
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| Gebühr: |
kostenfrei |
| Punkte: |
jeweils 4 |
| Auskunft: |
Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Tel: (0 71 21)9 17-24 15 oder -24 16
Fax: (0 71 21)9 17-24 00 |
Onlineanmeldung
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