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Patientenverfügung und Sterbehilfe

Am 1. September 2009 trat das Betreuungsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Darin wird u. a. auch die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geregelt und die Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen. Eine ärztliche Beratung ist nicht vorgeschrieben, aber sie ist sehr sinnvoll, da nur wenige Patienten über das Wissen verfügen, um die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidungen zur Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen abwägen zu können.

In der Fortbildungsveranstaltung werden die Ärztinnen und Ärzte über die erforderlichen juristischen Aspekte informiert, die bei der Abfassung einer Patientenverfügung beachtet werden müssen, über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sowie über die Verbindlichkeit und die Folgen bei Nichtbeachtung. Außerdem wird die Patientenverfügung des BMJ vorgestellt und einige Alternativen genannt. Beispielhaft wird eine Beratung durchgespielt und zuletzt die Abrechnungsmöglichkeit der Beratungsleistungen aufgezeigt.

 (Anmeldungs-Nr. 23/2010)

Termin: Mittwoch, 10. November 2010, 19.00 bis 22.00 Uhr
Ort:  MTU, Friedrichshafen 
Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Gebühr:  kostenfrei
Punkte:  jeweils 4
Auskunft:  Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Tel: (0 71 21)9 17-24 15 oder -24 16
Fax: (0 71 21)9 17-24 00

 

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