Veranstaltung für Fachärzte gemäß § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fachärzte, die ärztliche Gutachten zur Beurteilung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers oder -bewerbers abzugeben haben, benötigen eine verkehrsmedizinische Qualifikation. Eine entsprechende Bescheinigung kann im Rahmen einer neuerlichen Fortbildungsveranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erworben werden. Fachärzte, die den 16-Stunden-Kurs besucht haben, sind für die anlassbezogenen Gutachten nach § 11 Abs. 1.1 Fahrerlaubnisverordnung, qualifiziert. Die Veranstaltung, gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer, findet statt am
Termin: Samstag, 16. Oktober 2010, 9.00 Uhr - 16.30 Uhr und
Sonntag,17. Oktober 2010, 9.00 Uhr - 15.30 Uhr
Ort: Stuttgart, in den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch
Gebühr: 218,-- Euro (inkl. Unterlagen und Imbiss).
Die Veranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der
Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
Auskunft:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Frau Mangold
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart
Tel. 0711/76989-24, Fax. 0711/76989-82
Onlineanmeldung
Informationsblatt zur Fahrerlaubnisverordnung
[PDF]
|