Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.
Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.
Umgang
mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der
Bundesärztekammer.
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Patientenverfügung: Broschüre Bundesministeriums der Justiz
Die Broschüre gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. › Weiterlesen
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Patientenverfügung: Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz
Die Textbausteine geben Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. › Weiterlesen
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Betreuungsverfügung
Muster des Bundesministeriums der Justiz. › Weiterlesen
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Vorsorgevollmacht
Muster des Bundesministeriums der Justiz. › Weiterlesen
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Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
Muster des Bundesministeriums der Justiz. › Weiterlesen
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Formular: Konto- und Depotvollmacht
Muster des Bundesministeriums der Justiz. › Weiterlesen
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Fragen zum Endes des menschlichen Lebens
Fragen zu Themen wie Patientenverfügung, Sterbebegleitung, Tötung auf Verlangen - beanwortet vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer. › Weiterlesen
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Patientenverfügung: Richtschnur oder Gebot?
Vortrag der Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrike Wahl, beim Symposium der Notarakademie zum Thema "Patientenverfügung" am 10. Juli 2006 in Stuttgart. › Weiterlesen
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Broschüre "Sterben in Würde"
Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte. › Weiterlesen

