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Die Impfkampagne gegen die neue Influenza A (H1N1) hat begonnen. Wichtig ist nun, unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu erfassen. Dafür wird die Mithilfe der Ärztinnen und Ärzte benötigt.
Folgende Lokal- und Allgemeinreaktionen sind als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen und daher nicht zu melden:
- ein bis drei Tage (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle,
- Fieber unter 39,5°C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten,
- (ein bis drei Wochen nach der Impfung) leichte Parotisschwellung, masern- bzw. varizellenähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien.
Darüber hinaus gehende, schwerwiegende und/oder tödlich verlaufende, unerwünschte Nebenwirkungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das zuständige Gesundheitsamt und das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Eine formlose Meldung ist ein erster Schritt zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Einrichtungen. Der offizielle Bogen nach IfSG ist zu finden unter
http://www.pei.de/
Eine "Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen" ist ebenfalls über die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft möglich unter
http://www.akdae.de.
Stand: 16.11.2009
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