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Unerwünschte Nebenwirkungen der Impfung gegen Influenza A (H1N1)

Die Impfkampagne gegen die neue Influenza A (H1N1) hat begonnen. Wichtig ist nun, unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu erfassen. Dafür wird die Mithilfe der Ärztinnen und Ärzte benötigt. 

Folgende Lokal- und Allgemeinreaktionen sind als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen und daher nicht zu melden:

  • ein bis drei Tage (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle,
  • Fieber unter 39,5°C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten,
  • (ein bis drei Wochen nach der Impfung) leichte Parotisschwellung, masern- bzw. varizellenähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien.

Darüber hinaus gehende, schwerwiegende und/oder tödlich verlaufende, unerwünschte Nebenwirkungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das zuständige Gesundheitsamt und das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Eine formlose Meldung ist ein erster Schritt zur Kontaktaufnahme mit den zuständigen Einrichtungen. Der offizielle Bogen nach IfSG ist zu finden unter http://www.pei.de/

Eine "Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen" ist ebenfalls über die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft möglich unter http://www.akdae.de.

Stand: 16.11.2009

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