|
Informationen des Innenministeriums Baden-Württemberg
Für den Fall, dass es in einem Kernkraftwerk zu einem Unfall kommt, wurden seit Jahren vorsorglich zum Schutz der
Bevölkerung Jodtabletten bereitgehalten. Diese werden bis Ende des Jahres durch wirksamere Tabletten ersetzt. Um
sicherzustellen, dass die Tabletten innerhalb von wenigen Stunden nach der Freisetzung von radioaktivem Jod eingenommen
werden können, wird dabei im Zehn-Kilometer-Radius um ein Kernkraftwerk erstmals eine Vorverteilung der neuen Tabletten
an die Haushalte erfolgen.
Bereits 1975 waren in der Bundesrepublik Empfehlungen zur Jodblockade für den Fall eines Atomunfalls ausgesprochen
und Jodtabletten beschafft worden. Diese Tabletten sollen bei einem kerntechnischen Unfall die Anreicherung von
radioaktivem Jod in der Schilddrüse verhindern.
In den Gemeinden im Fünf-Kilometer-Radius und größtenteils auch im Zehn-Kilometer-Radius um ein Kernkraftwerk sind
nach der Ausgabe der Tabletten an die Haushalte zentral nur noch Reservebestände verfügbar. Gemeinden im Fünf- bis
Zehn-Kilometer-Radius, die eine Verteilung der Jodtabletten im Ereignisfall innerhalb von vier Stunden sicherstellen
können, sind von der Verpflichtung zur Vorverteilung ausgenommen. Sie können die Tabletten an mehreren Stellen ihrer
Gemeinde lagern, zum Beispiel in Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern oder großen Betrieben. Im Zehn- bis
25-Kilometer-Radius werden die Tabletten bei den Gemeinden in diesen Einrichtungen gelagert.
In Gemeinden, in denen die Tabletten vorverteilt wurden, erhalten auch Krankenhäuser, große Betriebe, Schulen etc.
neue Jodtabletten, jedoch nur für ihren eigenen Bedarf.
Die Einnahme der Tabletten bei einem kerntechnischen Unfall wird für Menschen bis 45 Jahre empfohlen, da bei
älteren Personen das Risiko von Nebenwirkungen größer ist, als der Schutz vor möglichen Strahlenschäden.
Die Ausgabe der Tabletten an die Bevölkerung erfolgt über Apotheken beziehungsweise zentrale Beschaffungsstellen.
Einzelheiten werden vor Ort rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Tabletten dürfen nur bei einem Unfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod und erst nach ausdrücklicher
amtlicher Aufforderung eingenommen werden!
Liste häufig
gestellter Fragen
(pdf-Dokument, 165 KB)
Gebrauchsinformation
(pdf-Dokument, 191 KB)
(Quelle: Firma Lannacher)
Jodmerkblatt
für Ärzte
(pdf-Dokument, 136 KB)
(Quelle: Strahlenschutzkommission)
Jodmerkblatt
für die Bevölkerung
(pdf-Dokument, 131 KB)
(Quelle: Strahlenschutzkommission)
Quelle dieser Informationen: Innenministerium Baden-Württemberg
Stand: 22.01.2007
|