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Aufklärungspflichten des Arztes
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Eine umfassende gesetzliche Regelung der Aufklärungspflicht gibt es bislang nicht. Doch nach der Rechtsprechung gilt: Der Patient muss rechtzeitig wissen, was medizinisch mit ihm, mit welchen Mitteln und mit welchen Risiken und Folgen geschehen soll.
Aufnahme und Ausübung ärztlicher Tätigkeit
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Merkblatt über die Niederlassung als Vertrags- oder Privatarzt (aktualisiert im Januar 2009).
Auskunftspflicht des Arztes gegenüber Leistungsträgern des Sozialgesetzbuches
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Unsicherheiten im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), die Wahrung des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und mögliche Vergütungsansprüche bei Anfragen von Kassen und Versicherern sollen durch dieses Merkblatt beseitigt werden.
Betriebsärztliche Betreuung von Kleinbetrieben
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Mustervertrag für die betriebsärztliche Betreuung von Kleinbetrieben.
Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen
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Neufassung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stand: 2. September 2008.
Sicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen
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Arzt- und Zahnarztpraxen werden immer wieder
Ziel von Eigentumsdelikten. Vor allem auf die Praxisgebühr, aber auch auf hochwertige medizinische Geräte oder Rezeptblöcke haben es die Täter abgsehen. Das Merkblatt der Polizei informiert, wie sich Praxisinhaber wirkungsvoll schützen können.
Famuli in Arztpraxen
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Gemäß § 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApp0) ist die Famulatur ein Teil des medizinischen Studiums. Es kann somit kein Arbeitsverhältnis zwischen dem niedergelassenen Arzt (oder den niedergelassenen Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis) und dem Famulus begründet werden. Jedoch sollte eine Absprache zwischen aufnehmendem Arzt und Famulus getroffen werden,
damit beide ihr Einverständnis zur Beschäftigung bzw. Tätigkeit als Famulus in dieser Praxis nicht unter falschen Voraussetzungen geben.
Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung für nichtärztliche Mitarbeiter/innen von Ärztinnen und Ärzten
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Merkblatt der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung für Mitarbeiter(innen) von Ärztinnen und Ärzten.
Fortbildungspflicht und Fortbildungsnachweispflicht für angestellte Fachärzte im Krankenhaus
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Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dort, wo es erforderlich ist, wird auf die Unterschiede gegenüber der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hingewiesen (zuletzt akutalisiert im März 2010).
Handlungsanweisung zum Führen des Zusatzes "Hausärztliche Versorgung" oder "Hausärztin/Hausarzt"
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(Vertrags-)Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen den Begriff "hausärztliche Versorgung" oder "Hausärztin/Hausarzt" auf dem Praxisschild führen. Das Merkblatt erläutert die Einzelheiten.
Abschluss von Honorarvereinbarungen
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Merkblatt der Landesärztekammer mit Mustervertrag zum Abschluss einer Honorarvereinbarung mit einem Wahlleistungs-/Privatpatienten.
Missbrauch bei IGeL-/SINGeL-Leistungen
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Sind IGeL-/SINGeL-Leistungen heute wegen des eingeschränkten GKV-Leistungskataloges aus der Praxis des niedergelassenen (Vertrags-
) Arztes nicht mehr wegzudenken, machen sie aber zum Teil nicht unerhebliche
Probleme. (Beitrag aus dem Ärzteblatt Baden-Württemberg 11/2009)
Informationen zum Infektionsschutzgesetz
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Das Merkblatt beantwortet Fragen rund um das Infektionsschutzgesetz: Wer muss melden, zu welchem Zeitpunkt ist zu melden, welche Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind zu melden und welche Informationen müssen die Meldungen enthalten.
Informationstechnologie in ärztlichen Kooperationen
Handbuch zur Umsetzung von IT-Lösungen in neuen Versorgungsformen
Internet-Auftritt von Ärztinnen und Ärzten
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Die Ausführungen zur berufsrechtskonformen Darstellung von Ärztinnen und Ärzten in öffentlich abrufbaren Computerkommunikationsnetzen beruhen auf der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Austausch und Verteilung von Jodtabletten. Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Für den Fall, dass es in einem Kernkraftwerk zu einem Unfall kommt, wurden seit Jahren vorsorglich zum Schutz der Bevölkerung Jodtabletten bereitgehalten. Diese werden bis Ende des Jahres 2004 durch wirksamere Tabletten ersetzt. (Informationen des Innenministeriums Baden-Württemberg)
Ärztinnen und Ärzte in der Katastrophenhilfe
Bei welchen Hilfsorganisationen können Mediziner in Katastrophenfällen aktiv werden? Ein Leitfaden.
Niederlassung und berufliche Kooperation
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Hinweise und Erläuterungen zu den §§ 17 - 19 und 23 a - d Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (BO) vom 9. Februar 2005 auf der Grundlage der von den Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer
am 11. November 2004 beschlossenen Fassung.
Richtlinien zur Akkreditierung von akademischen Lehrpraxen für den allgemeinmedizinischen Unterricht an den Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg
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Die Approbationsordnung vom 27.06.2002 (BGBl.I S. 2405) sieht u.a. vor, dass Studierende ein mindestens einwöchiges Pflichtpraktikum in Hausarztpraxen im klinischen Studienabschnitt obligatorisch ableisten.
Freiwillige Kammermitgliedschaft
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Merkblatt der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu den Voraussetzungen für eine freiwillige Kammermitgliedschaft.
Werdende Mütter im ambulanten Gesundheitswesen [externer Link]
Dieses Merkblatt des Regierungspräsidiums soll helfen, spezifische Gefährdungen werdender oder stillender Mütter im ambulanten Gesundheitswesen zutreffend zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Beschäftigungsverbote bzw. -beschränkungen ausreichend zu beachten.
Werdende Mütter im Krankenhaus [externer Link]
Dieses Merkblatt des Regierungspräsidiums soll helfen, spezifische Gefährdungen werdender oder stillender Mütter im Krankenhaus zutreffend zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Beschäftigungsverbote bzw. -beschränkungen ausreichend zu beachten.
Technische Mitwirkung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Arztes in der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie
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Das Merkblatt beschreibt, welche Voraussetzungen die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen müssen. Auch die Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse für bereits tätige Mitarbeiter/innen des Arztes ist Thema (Stand: Februar 2005).
Partnerschaftsgesellschaft / Medizinische Kooperationsgesellschaft
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Informationen über die wesentlichen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen, die die gemeinschaftliche Ausübung ärztlicher Tätigkeit, insbesondere in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft und der medizinischen Kooperationsgemeinschaft betreffen.
Informationen zur Praxisaufgabe
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Das Merkblatt der Landesärztekammer vom August 2007 beschreibt, was bei der Praxisübergabe/-aufgabe beachtet werden muss.
Ankündigung des Begriffes "Praxisklinik"
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Das Merkblatt erläutert die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung "Praxisklinik".
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Beschäftigen in Arztpraxen
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Im eigenen Interesse sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in der Praxis Sorge tragen. Die Bezirksärztekammern halten Listen derjenigen Ärztinnen und Ärzte vor, die für die
arbeitsmedizinische Betreuung qualifiziert sind und sich mit ihrer Adressweitergabe einverstanden erklärt haben.
Aufbewahrung von Praxisunterlagen bei Praxisaufgabe
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Nach Aufgabe der Praxis haben Ärzte ihre ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden.
Ausstellen von Privatrezepten außerhalb der Dienstzeit
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Es kommt immer wieder vor, dass an Universitätskliniken, Krankenhäusern und in Arztpraxen angestellte Ärzte außerhalb der dienstlichen Tätigkeit Privatrezepte, insbesondere an Verwandte und Bekannte ausstellen. Das Merkblatt würdigt dieses Handeln unter approbationsrechtlichen, strafrechtlichen, haftungsrechtlichen, berufsrechtlichen sowie arbeits- und dienstrechtlichen Aspekten.
Hinweise zur Ärztlichen Schweigepflicht
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Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Ärztlichen Schweigepflicht.
Hinweise zur Ärztlichen Schweigepflicht in Fällen häuslicher Gewalt
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Wenn Ärztinnen und Ärzte Kenntnis von häuslicher Gewalt erlangen, stehen sie häufig vor einer schwierigen Abwägung zwischen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Wunsch oder sogar der Pflicht zur Offenbarung ihrer Kenntnisse.
Neuer Verwaltungsablauf im Schwerbehindertenrecht
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Hinweise der Landesärztekammer zu Rechten und Pflichten der Landratsämter, Ärzte und Patienten.
Zusammenarbeit zwischen Arzt und Privatversicherungen
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Das Merkblatt erörtert, was der niedergelassene Arzt bei Anfragen von Versicherungen sowie bei angeforderten Gutachten zu beachten hat.
Unterbringung Psychisch Kranker
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Rechtliche Aspekte bei der Einweisung Psychisch Kranker in Kliniken.
Befugnis zur Weiterbildung im Bereich der ambulanten Versorgung
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Das Merkblatt erläutert die Voraussetzungen, unter den eine Befugnis zur Weiterbildung
angesichts der Änderung im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (beispielsweise mehrere Betriebsstätten) erteilt werden kann.
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