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Nutzungsbedigungen für den Download des Kammerlogos
1. Gem. § 27 Abs.2 S.2 BO können die nach der Weiterbildungsordnung erworbenen führbaren Bezeichnungen mit der
unter Nr. 303 29 281 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke (= KAMMERLOGO) geführt werden.
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