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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die "Zentrale Gutachterstelle der Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg für Fragen der Gebührenordnung für Ärzte" informiert an dieser Stelle über Aktuelles zur Gebührenordnung. Unter dem Menüpunkt "GOÄ-Anfragen" können sich Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg auf elektronischem Weg an die Gutachterstelle wenden.

Allgemeines
Informationen rund um die GOÄ.

Die Gemeinsame GOÄ Gutachterstelle als Gemeinschaftseinrichtung der Bezirksärztekammern
Rechtsgrundlagen, Verfahren und Arbeitsbilanz der Gutachterstelle.

Aus der Arbeit der gemeinsamen GOÄ-Gutachterstelle
Antworten der GOÄ-Gutachterstelle auf Fragen rund um die Abrechnung.

Stellen Sie hier Ihre Fragen zur GOÄ
Hier können Sie der GOÄ-Gutachterstelle auf elektronischem Wege Ihre Fragen zur Abrechnung zukommen lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich dieses Angebot aufgrund der regionalen Gliederung der Ärztekammern an Ärzte aus Baden-Württemberg sowie deren Patienten richtet.

PDF-Dokument (Acrobat Reader erforderlich)  Die Gebührenordnung im Volltext (Stand: 1. Februar 2002)  [PDF]
Im Internetauftritt der Landesärztekammer ist der offizielle Verordnungstext der GOÄ eingestellt. Dieser enthält bei den einzelnen Gebührenpositionen den Einfachsatz als Eurobetrag. Die letztendliche Rechnungssumme ergibt sich durch die Anwendung eines Steigerungsfaktors nach den Vorgaben des § 5 GOÄ, der ebenfalls abgedruckt ist.



Externe Hyperlinks

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