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Derzeitiges Thema der unabhängigen Kommission ist die zunehmende Privatisierung in der stationären Versorgung
Der Gesundheitsrat Südwest ist eine unabhängige Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Von 2003 bis 2008 hat sich das Gremium mit dem Thema "Rationierung und Fehlallokation im Gesundheitswesen" beschäftigt. Die Auswahl des engeren Arbeitsschwerpunkts, nämlich der heutigen und zukünftigen medizinischen Versorgung und Betreuung älterer Menschen, erfolgte angesichts der besonderen Herausforderungen, denen unser Versorgungssystem durch die demographische Entwicklung, die Änderungen in den sozioökonomischen Verhältnissen und den damit verbundenen Verschiebungen im Morbiditätsspektrum bei anhaltendem wissenschaftlichem Fortschritt gegenübersteht. (Mehr im unten angehängten Sachstandsbericht)
Aktuell beschäftigt sich der Gesundheitsrat Südwest mit dem Thema "zunehmende Privatisierung in der stationären
Versorgung" und beabsichtigt, die Beratungen hierzu bis November 2010 abzuschließen.
Mitglieder des Gesundheitsrates sind:
- Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Tübingen (Vorsitzender)
- Hans-Jürgen Firnkorn, Weil der Stadt (stellv. Vorsitzender)
- Dr. med. Bettina Boellaard, Sigmaringen
- Siegfried Hörrmann, Stuttgart
- Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Unterensingen
- Dr. Günter Renz, Bad Boll
- Roland Sing, Leinfelden-Echterdingen
- Helga Solinger, Stuttgart
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Prof. Dr. Hans Kamps, Reutlingen (Geschäftsführung).
Die medizinisch-pflegerische Versorgung älterer Menschen: Herausforderungen und Lösungsansätze
[PDF]
Abschlussbericht des Gesundheitsrates Südwest, vorgestellt am Donnerstag, 23 . April 2009.
Sachstandsbericht des Gesundheitsrats
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Arbeitsergebnisse der Wahlperiode 2003 bis 2006.
Patientenautonomie - Patientenvertretung: Begründung und Ansätze zu ihrer Verwirklichung
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Ergebnisse der Tagung des Gesundheitsrates in Bad Boll.
Stärkung der Patientenautonomie durch Patientenvertretung
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Positionspapier des Gesundheitsrates.
Die Vertretung kollektiver Patienteninteressen
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Beitrag von Prof.Dr. iur. Jochen Taupitz in der Zeitschrift Medizinrecht, Heft 1/2003.
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