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Berufsrechtliche Beratung für eine AMG-Studie bei vorliegendem Votum (vor 12. AMG-Novelle)

Die berufsrechtliche Beratungspflicht entfällt, wenn ein Votum einer Ethik-Kommission nach dem Arzneimittelgesetz vorliegt (§ 30 Abs. 4 Heilberufe-Kammergesetz).

Sofern einer der Prüfärzte eine Beratung zu einem Forschungsvorhaben wünscht, kann er sich jederzeit an die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wenden.



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Themen im Überblick

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Qualitätsaudit

Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg freut sich über das exzellente Ergebnis, welches ihr beim Qualitätsaudit im Februar 2010 bescheinigt wurde. Alle Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und Statuten werden erfüllt. Sämtliche Normen und Fristen wurden eingehalten oder unterschritten.

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