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Ethik-Kommission

Hauptaufgabe der Ethik-Kommission ist die Beurteilung von klinischen Studien mit Patienten oder gesunden Probanden. Im Rahmen der Studien werden Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, von neuen Operationstechniken oder von nichtmedikamentösen Therapieformen untersucht. In allen Fällen prüft die Kommission, ob das Vorhaben ethisch und rechtlich vertretbar ist. Die Prüfung durch die Ethik-Kommission dient dem gesundheitlichen und rechtlichen Schutz des Patienten oder Probanden, aber auch der rechtlichen Beratung des Arztes. Besonders strenge Maßstäbe werden von Gesetzgeber und Ethikkommissionen an Studien mit Kindern und an Studien mit nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen gestellt. Ebenso beurteilt die Ethik-Kommission Forschung mit epidemiologischen Daten oder menschlichem Gewebe oder Blut und sie berät in berufsethischen Fragen.

Die Zuständigkeit der Ethik-Kommissionen in Baden-Württemberg ist in § 5 Heilberufe-Kammergesetz (Novelle vom 14.02.2006) geregelt.  mehr

Erläuterungen zur Antragstellung

Kostenübernahmeerklärungen
Für die Bewertung von Studien nach AMG, für ein Votum für Studien nach MPG sowie für die Beratung bei freien Anträgen, die weder dem AMG noch dem MPG unterliegen, gibt es unterschiedliche Kostenübernahmeerklärungen, die zum Download bereit stehen.

Gebührenordnung
Gebühren für die Beurteilung ärztlicher Tätigkeit durch die Ethikkommission (Stand: 16.12.2009).

Sitzungstermine
Die Sitzungstermine der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden in der Regel im Herbst für das Folgejahr festgelegt und sind dann abrufbar. Änderungen vorbehalten.

Mitglieder der Ethik-Kommission
Mitglieder und Stellvertreter in der Zeit von März 2007 bis Februar 2011.

Geschäftsstelle der Ethik-Kommission
Geschäftsstelle der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Anschrift, Telefon-/Faxnummer und Ansprechpartnern.

PDF-Dokument (Acrobat Reader erforderlich)  Statut der Ethik-Kommission  [PDF]
Das Statut der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt Auskunft über Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise der Ethik-Kommission.

§ 15 der Berufsordnung
Auszug aus der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg: In § 15 ist festgelegt, bei welcher Art von Forschungsvorhaben eine Beratung durch die Ethikkommission erforderlich ist.

Klinische Prüfungen von Arzneimitteln - aktuelle Anforderungen
Vorträge der gemeinsamen Fortbildung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer - als PDF-Dateien zum Download.



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Themen im Überblick

AMG-Anträge (neu)
AMG-Anträge (alt)
MPG-Anträge (neu)
Freie Anträge
Kostenübernahme-Erkl.
Gebühren
Sitzungstermine
Mitglieder
Geschäftsstelle
Statut der Kommission
Auszug Berufsordnung
Zuständigkeit

Qualitätsaudit

Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg freut sich über das exzellente Ergebnis, welches ihr beim Qualitätsaudit im Februar 2010 bescheinigt wurde. Alle Vorgaben aus Gesetzen, Verordnungen und Statuten werden erfüllt. Sämtliche Normen und Fristen wurden eingehalten oder unterschritten.

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