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Ärztliche Stelle Baden-Württemberg

Durch die Röntgenschutzverordnung (RöV) und durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist jeder Betreiber von röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen in der Verpflichtung, seine Anlagen bei der Ärztliche Stelle Baden-Württemberg (ÄStBW) anzumelden und regelmäßige Qualitätsprüfungen durchzuführen. Die Anmeldung können Sie formlos an die der Landesärztekammer, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart richten.

Die ÄStBW ist eine Einrichtung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Mit der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Äst nach der RöV vom 5. Februar 2004 (GBl. S. 128 vom 22. März) wurde in Artikel 1 § 2 die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Aufgaben der Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung nach RöV und StrlSchV bestimmt, um die RL über "Ärztliche und Zahnärztliche Stellen" zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung vom 18. Dezember 2003 (GMBl. 2004 S. 258) umzusetzen.

Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 20/24. Februar regelt explizit die Aufgabenwahrnehmung und die Durchführung durch die Äzrtliche Stelle.

Die ÄStBW arbeitet und beurteilt auf den Grundlagen des Atomgesetzes, der RöV und der StrlSchV in Verbindung mit dem Medizinproduktgesetz sowie den darauf beruhenden Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung nach den Stand der Heilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft.

Die Bewertung der Unterlagen bzw. der Vorort-Überprüfungen erfolgt nach bundeseinheitlichen Kriterien, die unter im Auftritt des Forum Röntgenverordnung abrufbar sind.

Ehrenamtliche Tätigkeit in der ÄStBW

Prüfungskommissionen

Gebühren

Kontakt



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Grundlagen

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Röv-Formulare

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Muster für Konstanzprüfungen etc.

Externe Hyperlinks

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Röntgenpass

Legen Sie den Pass bei jeder Röntgenaufnahme vor - so informieren Sie den Arzt über bisherige Röntgenuntersuchungen.

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