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Bei den vier Bezirksärztekammern sind Gutachterkommissionen
eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei
Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient
objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf
einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung
beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die
außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient.
Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen ist durch
ein Statut geregelt. Die Kommissionen erstatten ein schriftliches Gutachten zu
der Frage, ob ein dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler
festgestellt werden kann, durch den der Patient einen
Gesundheitsschaden erlitten hat (oder erleiden wird).
Den Kommissionen gehören neben dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt
haben muss, in der Regel zwei ärztliche Mitglieder an, von denen mindestens ein
ärztliches Mitglied in dem gleichen Gebiet tätig ist
wie der betroffene Arzt.
Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen sind Feststellungen oder
Empfehlungen. Wenn der Patient oder Arzt mit der
Entscheidung der Gutachterkommission der
Schlichtungsstelle nicht einverstanden ist, kann er den
ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Der Rechtsweg wird
durch die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen nicht ausgeschlossen. Das Verfahren
vor den Gutachterkommissionen ist
für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Besetzung
dieser Gremien mit Ärzten und Volljuristen ist
Sachverstand und Objektivität gewährleistet. Die
Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen ist unterschiedlich,
in der Regel ist jedoch mit einer
durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von etwa 10 bis 12
Monaten zu rechnen. Dies ergibt sich zum Teil aus den
Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes oder
längeren Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen,
Berichte oder Sachverständigengutachten.
Die Arbeitsergebnisse der
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden
bundesweit im Rahmen der bei der Bundesärztekammer
gebildeten Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen
und Schlichtungsstellen ausgewertet. Hier kann somit ein
wesentlicher Beitrag zur Fehlerprophylaxe geleistet
werden, indem Erfahrungen aus der Tätigkeit dieser
Gremien bei der ärztlichen Fortbildung verwendet werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei
Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient zur Befriedigung
des Arzt/Patientenverhältnisses beitragen, die Gerichte
entlasten und den Interessen des Patienten dahingehend
gerecht werden, dass sie diesem ein objektives und
kostenfreies Verfahren zur Begutachtung eines
Behandlungsfehlervorwurfes gewährleisten.
Patienten und Ärzte können sich gleichermaßen an die
Gutachterkommissionen wenden:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Bezirksärztekammer Nordbaden
Keßlerstr. 1
76185 Karlsruhe
Bezirksärztekammer Südbaden
Sundgauallee 27
79114 Freiburg
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenaustr. 11
72770 Reutlingen
30 Jahre Gutachterkommissionen der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dokumentation der Festveranstaltung.
Merkblatt zur Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht
[PDF]
Das Dokument informiert über den Ablauf des Verfahrens bei vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern.
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