Röntgenaufnahme
Regelmäßige Qualitätsprüfungen
Ärztliche Stelle Baden-Württemberg

Durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist jede/r BetreiberIn von röntgendiagnostischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen in der Verpflichtung, seine Anlagen bei der Ärztliche Stelle Baden-Württemberg (ÄStBW) anzumelden und regelmäßige Qualitätsprüfungen durchzuführen. Die Anmeldung können Sie formlos richten an die Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart.

Die Ärztliche Stelle Baden-Württemberg ist eine Einrichtung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Mit der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Ärztlichen Stelle nach der RöV vom 5. Februar 2004 (GBl. S. 128 vom 22. März) wurde in Artikel 1 § 2 die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Aufgaben der Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung nach RöV und StrlSchV bestimmt, um die Richtlinie über "Ärztliche und Zahnärztliche Stellen" zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung vom 18. Dezember 2003 (GMBl. 2004 S. 258) umzusetzen.

Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 20/24. Februar 2004 regelt explizit die Aufgabenwahrnehmung und die Durchführung durch die Ärztliche Stelle.

Die Ärztliche Stelle Baden-Württemberg arbeitet und beurteilt auf den Grundlagen des Atomgesetzes, der RöV und der StrlSchV in Verbindung mit dem Medizinproduktegesetz sowie den darauf beruhenden Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung nach dem Stand der Heilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft.

Die Bewertung der Unterlagen bzw. der Vorort-Überprüfungen erfolgt nach bundeseinheitlichen Kriterien, die im Forum Strahlenschutzrecht abrufbar sind.

Aktualisierungskurs nach § 48 der StrlSchV und Inhalten nach § 18 RöV und/oder § 30 StrlSchV (alt)

Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.

  • Termin: Mittwoch, 23. November 2022 
  • Uhrzeit: 11.00 Uhr s.t., Ende ca. 19.00 Uhr
  • Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Albert-Schweitzer-Saal, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch
  • Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde
  • Teilnahmegebühr: 100 Euro; die Abrechnung erfolgt unmittelbar bei online-Anmeldung

Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt.


  • Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen
  • Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
  • Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie
  • Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte
  • Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung
  • Leitlinien der Bundesärztekammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität
  • Was ist neu in der digitalen Welt
  • Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung
  • Repetitorium
  • Abschlusstestat für RöV

Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst

Kursrücktritt: Bei einer online-Stornierung (siehe unten "Zur Anmeldung") bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die online-Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Auskunft:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Stelle
Frau Neslihan Özkara
Tel. 0711-76989-73
Fax: 0711-76989-75
E-Mail


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