Gendiagnostikgesetz: Kammern bieten Hilfe
Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Auch wenn genetische Untersuchungen heute immer noch vor allem die Gebiete Humangenetik, Gynäkologie und Kinderheilkunde betreffen, finden entsprechende Untersuchungsverfahren zunehmend auch in allen anderen Gebieten Verbreitung. Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit dem GenDG reagiert und sowohl die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In dem Gesetz sind für Ärztinnen und Ärzte, die genetische Untersuchungen durchführen, umfangreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten verankert und Einschränkungen für diese Untersuchungen definiert.
Kritisiert wurde allerdings immer wieder, dass im Gesetz keine klare Kompetenz-Zuweisung, speziell für den ärztlichen Bereich, stattfindet. Bis zuletzt haben daher Bundesärztekammer, Landesärztekammern und vor allem alle Bundesländer versucht, die Frist für die Umsetzung des Gesetzes zu verlängern – leider erfolglos. Daher müssen genetisch beratende Ärztinnen und Ärzte, die über keine der gesetzlich festgelegten Weiterbildungen verfügen, ab 1. Februar 2012 speziell qualifiziert sein.
Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der Gendiagnostik-Kommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in Baden-Württemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten ab Januar diese Wissenkontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenkontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
am Samstag, 17.03.2012
jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr
im Haus der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch.
Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Kontakt: Melina Hutta 0711-76981-562; E-Mail: hutta@baek-nw.de
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
am Samstag, 10.03.2012
9:00 bis 17:00 Uhr im Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
am Mittwoch, 14.03.2012
14:00 bis 21:30 Uhr im Hörsaal Medizinische Klinik am oberen Eselsberg, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm
Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Kontakt: Annette Strößner, Tel: 07121/917-2416; E-Mail: fortbildung@baek-sw.de
Die Bezirksärztekammer Nordbaden bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
am Samstag, 03.03.2012
9.00 Uhr bis 16.15 Uhr, im Ärztehaus Karlsruhe, Karl-Wilhelm-Maurer-Saal, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe
Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Kontakt: Isolde Maisch, Tel: 0721/5961-1121; E-Mail: isolde.maisch@baek-nb.de
Die Bezirksärztekammer Südbaden bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
am Samstag, 17.03.2012 Warteliste!
von 9:00 bis 15:30 Uhr.
Entgelt: 48 Euro
Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Kontakt:Eva Rutz, Tel: 0761/600-4738; E-Mail: eva.rutz@baek-sb.de
Weitere Veranstaltungsorte und -termine der Refresherkurse (Teilnahmegebühr 48,00 Euro) stehen noch nicht fest. Die Landesärztekammer und die Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg informieren an dieser Stelle über die geplanten Kurse.
Hintergrund:
- Gendiagnostikgesetz (Juris-Datenbank)
- Richtlinie genetische Beratung der Gendiagnostikkommission am Robert-Koch-Institut (RKI)
Weitere Informationen:
- FAQ zum Gendiagnostikgesetz (Ärztekammer Berlin)
- 7 Fragen - 7 Antworten (Ärztekammer Berlin)
- Qualitätsanforderungen zur fachgebundenen genetischen Beratung (Ärztekammer Westfalen-Lippe)
- Gendiagnostikgesetz: Notlösung für den Übergang (Deutsches Ärzteblatt)
letzte Änderung am 21.02.2012


