Antrag auf Anerkennung einer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Meldung an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV)

Mit Inkrafttreten der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 1. November 2004 sind die Änderungen in den Einheitlichen Bewertungskriterien und im Verfahren wirksam. 

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Prüfung für jede Fortbildung der Kategorie A - C, G und H "mindestens drei Wochen vor Durchführung" (bisher vier Wochen) und für jede Fortbildung der Kategorie D "mindestens acht Wochen vor Veröffentlichung" die Anerkennung zu beantragen ist.
Wird dieser Zeitraum unterschritten, ist eine Anmeldung leider nicht mehr möglich.(1) Ein Antrag auf Anerkennung einer bereits durchgeführten Veranstaltung ist ebenfalls nicht möglich.

Bearbeitungsgebühren

Keine Gebühren werden erhoben:

  • für Fortbildungen der Landesärztekammer einschließlich ihrer Untergliederungen (Bezirksärztekammern und Ärzteschaften) und deren Einrichtungen (Akademien für ärztliche Fortbildung)
  • für Fortbildungen, bei denen keine Teilnehmergebühr erhoben wird
  • für Fortbildungen, bei denen eine Teilnehmergebühr bis zu 20 Euro erhoben wird

Besondere Regelungen gelten für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Auszug aus der Gebührenordnung:

"9. Gebühren für die Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung einer Fortbildung gem. § 6 der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

9.1 bei schriftlicher Antragsstellung 150 Euro

9.2 bei Online-Antragsstellung, falls für die Fortbildung vom Veranstalter bzw. Anbieter eine Teilnehmergebühr von mehr als 20 Euro erhoben wird 50 bis 150 Euro"

Für 9.2 gilt folgende Regelung:

  • ist die Anzahl der Fortbildungsstunden kleiner als 5, ist eine Gebühr von 50 Euro
  • ist die Anzahl der Fortbildungsstunden über 10, ist eine Gebühr von 150 Euro
  • und in den übrigen Fällen von 100 Euro zu entrichten.

Der Gebührenbescheid geht Ihnen nach Eingang Ihres Antrages bei der Landesärztekammer per E-Mail zu.

Wichtig: Die Gebühr ist nach Anmeldung und Erhalt der Eingangsbestätigung mit Gebührenbescheid sofort fällig unabhängig vom Veranstaltungsbeginn. Bedenken Sie dies bitte bei der Anmeldung von Fortbildungen in ferner Zukunft.

Antragsformulare

Maßgeblich für die Anerkennung von Fortbildungen auf das Fortbildungszertifikat ist die Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. (2)
Für die Einhaltung der aktuell gültigen "Empfehlungen zur Ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer" ist Sorge zu tragen.


Am 30. Mai 2007 ist die 3. überarbeitete Auflage der Empfehlungen in Kraft getreten. Insbesondere sei hier auf folgende wesentliche Änderungen bzw. Klarstellungen für Anerkennung und Bewertung hingewiesen:
Die Kategorie C - Fortbildungen mit "konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers" - findet "grundsätzlich nur bei Gruppen bis zu 25 Teilnehmern Anwendung". 
Diese Gruppen und Arbeitsformen, die der Kategorie C zugeordnet werden können, werden im Abschnitt "Fortbildungsveranstaltungen" definiert.
"Abteilungsinterne Besprechungen und Patientenkasuistiken und / oder Entscheidungsfindungsprozesse im klinischen Alltag können nicht als eigenständige Fortbildung anerkannt werden, auch wenn hierbei Lerneffekte erzielt werden."


  • Ausfüllanleitung für die Antragsformulare (Version 4; Januar 2009)
  • Teilnehmerliste (MS-Word) / (PDF)
  • RMF (Rückmeldeformular) HTML-Formular für die Rückmeldung der Ergebnisse (ggf. Stornierung bzw. Absage, Teilnehmerzahl und ggf. Anzahl der erfolgreichen Lernerfolgskontrollen) Ihrer Veranstaltungen an die Landesärztekammer. 
    Hinweis Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das mit der Anerkennung zugesandte spezielle PDF-Rückmeldeformular. Es enthält bereits alle erforderlichen Veranstaltungsdaten. 

    Wenn Sie das HTML-Rückmeldeformular verwenden, achten Sie bitte sorgfältig auf die korrekten Angaben von Veranstaltungs- und Veranstalter-/Anbieternummer. Bei fehlerhaften Angaben ist das automatische Einlesen in die Datenbank gestört, und es kann keine Registrierung erfolgen.

Für Ihren Antrag auf Anerkennung Ihrer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg bieten wir Ihnen alternativ zwei Verfahren an:

1. bisheriges Verfahren für Fortbildungen der Kategorie A - C, G und H (vgl. Fortbildungsordnung):

2. Offline-bearbeitbare PDF-Formulare für Fortbildungen der Kategorie A - D, G und H (vgl. Fortbildungsordnung):

Wichtige Hinweise zur Bearbeitung der PDF-Formulare: Zur Bearbeitung der PDF-Formulare benötigen Sie den Acrobat Reader ab der Version 7.X, den Sie kostenlos unter www.adobe.de (bitte beachten Sie auch die dort ausgeführten Systemvoraussetzungen) herunterladen können. Bitte laden Sie sich das jeweilige PDF-Formular herunter und speichern Sie es auf Ihrem Computer. Das lokal gespeicherte Formular können Sie dann in aller Ruhe offline bearbeiten und (zwischen-)speichern. Sobald Sie das Formular komplett ausgefüllt haben, klicken Sie bitte auf den Knopf "Abschicken", worauf hin über Ihr E-Mail-Programm automatisch das Formular an die Landesärztekammer Baden-Württemberg zur weiteren Bearbeitung geschickt wird. Wie bisher erhalten Sie nach Eingang bei der Landesärztekammer eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail, die jedoch noch keine Anerkennung Ihrer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg darstellt. Die Anerkennung und Bewertung, die (Muster-)Teilnehmerbescheinigung und das Rückmeldeformular gehen Ihnen nach Anerkennung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg in einer gesonderten E-Mail zu.

Meldung an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV)

Sie können als Veranstalter eine elektronische Registrierung der Fortbildungspunkte in den Fortbildungskonten Ihrer Teilnehmer über der Elektronischen Informationsverteiler (EIV) vornehmen.

Voraussetzung ist, dass Sie die 19-stellige Veranstaltungsnummer (VNR), die dazugehörige 8-stellige Transaktionsnummer (TAN) (=Passwort) und die Einheitlichen Fortbildungsnummern (EFN) der Veranstaltungsteilnehmer im Meldeformular erfassen. Die erforderliche Software mit dem Meldeformular finden Sie auf der Website www.eiv-fobi.de zum Download. 
Das Meldeformular kann abgespeichert und für alle künftigen Meldungen an den EIV verwendet werden. Weitere Einzelheiten zum Ablauf der EIV-Meldung finden Sie ebenfalls unter diesem Link.

Zwei Varianten stehen für Ihre Meldung zur Verfügung (Hinweis: Die Meldung entbindet aber nicht von der Führung einer Teilnehmerliste mit Unterschrift):

Entweder erfassen Sie während der Veranstaltung die EFN als Barcodes mit einem Scanner vom Fortbildungsausweis oder Etikett in das Meldeformular - ggf. kann auch die EFN direkt als Ziffernfolge manuell in das Meldeformular eingegeben werden -
oder Sie führen papiergebundene Teilnehmerlisten, in die die Barcodes der EFN eingeklebt werden, und lesen diese nach der Veranstaltung mit dem Scanner in das Meldeformular ein - ggf. kann auch die EFN direkt als Ziffernfolge manuell in das Meldeformular eingegeben werden. 

Anschließend kann das gespeicherte Meldeformular über die Website http://punkte.eiv-fobi.de an den EIV gesandt werden.

Unabhängig davon behalten die Regularien im Rahmen der Fortbildungszertifizierung ihre Gültigkeit.

Anschrift:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart
Tel. 0711/ 76989-30; -48, Fax 0711-7698982
E-Mail: zertfobi@laek-bw.de

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(1) Sofern es sich im juristischen Sinne um ein "unverschuldetes Versäumnis" handelt, haben Sie die Möglichkeit, gem. § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu stellen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Abteilung in Verbindung.

(2) Ergänzend zum § 6 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen ist die Anerkennung einer im Ausland stattfindenden Veranstaltung möglich, wenn der Veranstalter und der wissenschaftlich verantwortliche Leiter aus Baden-Württemberg kommen und die Teilnehmer deutsche Ärztinnen und Ärzte sind. Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, für den laut Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Fassung der Neubekanntmachung vom 15.03.2006 (ÄBW 2006, S. 81) zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2006 (ÄBW 2007, S.63) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro erhoben wird. Der in Druckschrift, vorzugsweise Maschinenschrift, ausgefüllte Antrag sowie Programm und Einladung sind einzureichen

letzte Änderung am 06.10.2008