Hygienebeauftragter Arzt

Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010 sind die Träger der Krankenhäuser verpflichtet, hygienebeauftragte Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Die erforderliche Anzahl der zu bestellenden Ärzte ist vom Infektionsrisiko innerhalb des Krankenhauses abhängig und nicht allein an der Anzahl der Betten festzumachen. In Einrichtungen mit mehreren Fachabteilungen mit besonderen Risiken für nosokomiale Infektionen (beispielsweise Hämatologie, Onkologie, Internistische Intensivmedizin, Chirurgie mit Intensivstation, Neurochirurgie, Pädiatrie) soll jede Abteilung einen hygienebeauftragten Arzt benennen. Soweit aufgrund der Aufgabenstellung des jeweiligen Fachgebietes davon auszugehen ist, dass die Gefahr nur in geringen Umfang gegeben ist, kann von einer Benennung abgesehen werden. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der hygienebeauftragte Arzt in vollem Umfang
freizustellen.

Hygienebeauftragte Ärzte sind zentraler Bestandteil einer effektiven Krankenhaushygiene und elementar wichtig für den Erfolg des Gesamtkonzeptes der Prävention. Ihre Aufgabe ist es, in enger Zusammenarbeit und Ergänzung mit dem Hygienefachpersonal, die in ihrem Verantwortungsbereich notwendigen Hygienemaßnahmen zu benennen und umzusetzen.
Des Weiteren liegt es in ihrem Zuständigkeitsbereich, nosokomialen Infektionen nachzugehen und dementsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und medizinischen Mikrobiologie in Fortbildungskursen erworben hat. Die Mindestanforderung ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Diese Kurse werden ab Mitte 2012 operativ durch die Bezirksärztekammern angeboten und durchgeführt. Die voraussichtlichen
Termine sind:

Bezirksärztekammer Südwürttemberg:
6. bis 10. Mai 2012
18. bis 22. Juni 2012

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg:
9. bis 13. Juli 2012

Bezirksärztekammer Nordbaden:
21. bis 25. Mai 2012
10. bis 14. Dezember 2012

Bezirksärztekammer Südbaden:
2. bis 6. Juli 2012

maximale Teilnehmerzahl: ca. 50
Kursgebühr: 500,– bis 600,– Euro

Weitere Informationen über Veranstaltungsort, Programm etc. erhalten Sie bei den Fortbildungsabteilungen der jeweiligen Bezirksärztekammer:

Bezirksärztekammer
Südwürttemberg:

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg:

Bezirksärztekammer Nordbaden:

Bezirksärztekammer Südbaden:

Fortbildungsbeauftragte
Dr. med. Gisela Herterich
07121/ 917 - 2415
fortbildung@baek-sw.de

Sekretariat:
Annette Strößner
07121/ 917 - 2416

Melina Hutta
0711/ 76981 - 562
Hutta@baek-nw.de

Joachim Windisch
0711/ 76981 - 603

Fortbildungsreferentin
Dr. rer. nat. Diana Aichele
0721/5961-1361

Sekretariat:
Dipl.-Soz. Chantal Saiah
0721/5961-1360
Fortbildungsakademie@baek-nb.de

Dr. med. Angela Mack-Hennes
0761/ 600 - 4736
akademie@baek-sb.de

Sigrid Kienzler
0761/ 600 - 4738

Michaela Behrens
0761/ 600 - 4737

Eva Rutz
0761/ 600 4738

letzte Änderung am 05.01.2012