Gendiagnostikgesetz: Kammern bieten Hilfe

Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen ab 1. Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.

Auch wenn genetische Untersuchungen heute immer noch vor allem die Gebiete Humangenetik, Gynäkologie und Kinderheilkunde betreffen, finden entsprechende Untersuchungsverfahren zunehmend auch in allen anderen Gebieten Verbreitung. Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit dem GenDG reagiert und sowohl die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. In dem Gesetz sind für Ärztinnen und  Ärzte, die genetische Untersuchungen durchführen, umfangreiche Aufklärungs- und Beratungspflichten verankert und Einschränkungen für diese Untersuchungen definiert.

Kritisiert wurde allerdings immer wieder, dass im Gesetz keine klare Kompetenz-Zuweisung, speziell für den ärztlichen Bereich, stattfindet. Bis zuletzt haben daher Bundesärztekammer, Landesärztekammern und vor allem alle Bundesländer versucht, die Frist für die Umsetzung des Gesetzes zu verlängern – leider erfolglos. Daher müssen genetisch beratende Ärztinnen und Ärzte, die über keine der gesetzlich festgelegten Weiterbildungen verfügen, ab 1. Februar 2012 speziell qualifiziert sein.

Das GenDG ist Bundesrecht, und eine von der Gendiagnostik-Kommission erarbeitete Richtlinie lässt leider offen, wer Träger der dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für die Ärztekammern und für die Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen des Bundesgesetzes einerseits zu genügen, andererseits aber auch den Ärztinnen und Ärzten eine hieb- und stichfeste Regelung zu bieten. In zahleichen Gesprächen auf Landesebene in Baden-Württemberg wurde daher ein Kompromiss gefunden, nach dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge nach den Vorgaben der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.

Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw. 8 Stunden, letzteres bei Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Alternativ kann als Übergangslösung für die Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg bieten ab Januar diese Wissenkontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenkontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.

Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an

zurzeit keine  Kurstermine

im Haus der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch.

Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Kontakt: Melina Hutta 0711-76981-562; E-Mail: hutta@baek-nw.de

Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an
  
zurzeit keine Kurstermine

Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Kontakt: Annette Strößner, Tel: 07121/917-2416; E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Die Bezirksärztekammer Nordbaden bietet den Auffrischungskurs „Fachgebundene genetische Beratung (inklusive Wissenskontrolle)“ gem. GenDG an

zurzeit keine Kurstermine
 
Anmeldungen können ab sofort erfolgen.
Kontakt: Chantal Saiah, Tel: 0721/5961-1360; E-Mail: Fortbildungsakademie@baek-nb.de

Weitere Veranstaltungsorte und -termine der Refresherkurse (Teilnahmegebühr 48,00 Euro) stehen noch nicht fest. Die Landesärztekammer und die Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg informieren an dieser Stelle über die geplanten Kurse.

Hintergrund:

Weitere Informationen:

letzte Änderung am 21.02.2012

Deutscher Ärztetag 2012

115. Deutscher Ärztetag in Nürnberg

Ärztetag Baden-Württemberg

Franz Knieps
Am 21. Juli 2012 diskutieren wir im SI-Zentrum Stuttgart das Thema Ärztemangel - Die Alten gehen, die Jungen flüchten. Die Podiumsdiskussion wird von Franz Knieps (Foto) moderiert. Mehr Informationen.

Hilfe statt Strafe

Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte: Interventionsprogramm