Aufgaben und Mitgliederservice

Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte

  • Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es unsere Aufgabe, auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes die beruflichen Belange unserer Mitglieder wahrzunehmen.
  • Wir sind Träger der ärztlichen Selbstverwaltung.
  • Die Landesärztekammer hat ihren Sitz in Stuttgart. Hinzu kommen vier Bezirksärztekammern in den Regierungsbezirken.

Unsere Mitglieder

  • Uns gehören zum 31.12.2010 mehr als knapp 58 000 Ärztinnen und Ärzte als Mitglieder an.
  • Rund 18 500 Kammermitglieder sind im ambulanten und ca. 20 900 im stationären Bereich tätig. Außerhalb dieser Bereiche arbeiten etwa 3 700 Ärztinnen und Ärzte.
  • Knapp 14 800 Kammermitglieder sind im Ruhestand bzw. ohne ärztliche Tätigkeit.

Unsere Aufgaben

  • den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu fördern und mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren
  • die Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten
  • die ärztliche Weiterbildung zu überwachen und zu fördern
  • die ärztliche Fortbildung zu fördern
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung zu entwickeln und anzuwenden
  • die Erfüllung der Berufspflichten unserer Mitglieder zu überwachen und eine Berufsgerichtsbarkeit einzusetzen
  • das Ausbildungswesen der Arzthelferinnen zu organisieren